Beschluss
Dem Jobcenter Donau-Ries wird für den höheren
personellen Verwaltungsaufwand, der durch die Aufrechterhaltung der
Geschäftsstelle Nördlingen entsteht, für die Zeit ab 01.07.2016 bis zur
Inbetriebnahme der neuen Landratsamtsaußenstelle in Nördlingen, längstens bis
zu 31.12.2017, ein Ausgleich dadurch gewährt, dass in der
Personalkostenabrechnung die Personalkosten einer Sachbearbeitungsstelle
erlassen werden.