Beschluss:
1.
Der Kreistag stimmt der aktualisierten
Pflegebedarfsplanung vom Oktober 2015 auf
der Grundlage von § 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze
(AGSG) zu. Die Pflegebedarfsplanung wird damit Teil des Seniorenpolitischen
Gesamtkonzeptes.
- Bei der Umsetzung des
Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes und der Pflegebedarfsplanung sind
folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
·
die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden
·
die Umsetzung der einzelnen Punkte des Konzeptes
steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit
·
die ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich hat
eine besondere Bedeutung
- Die Förderrichtlinien sowie das Procedere zur Umsetzung der
Zielsetzungen des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis
Donau-Ries vom 19.12.2011 bleiben unverändert in Kraft.
- Die Pflegebedarfsplanung soll jährlich durch die Verwaltung
überprüft und spätestens nach einem Zeitraum von fünf Jahren
fortgeschrieben werden.