Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0

Beschluss:

 

 

1.    Der Kreistag stimmt der aktualisierten Pflegebedarfsplanung vom Oktober 2015 auf  der Grundlage von § 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) zu. Die Pflegebedarfsplanung wird damit Teil des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes.

 

 

  1. Bei der Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes und der Pflegebedarfsplanung sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

 

·         die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden

·         die Umsetzung der einzelnen Punkte des Konzeptes steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit

·         die ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich hat eine besondere Bedeutung

 

 

  1. Die Förderrichtlinien sowie das Procedere zur Umsetzung der Zielsetzungen des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Donau-Ries vom 19.12.2011 bleiben unverändert in Kraft.

 

 

  1. Die Pflegebedarfsplanung soll jährlich durch die Verwaltung überprüft und spätestens nach einem Zeitraum von fünf Jahren fortgeschrieben werden.