Beschluss
1.
Der Kreistag
stimmt einer vorzeitigen Rückzahlung der drei den Seniorenheimen gewährten Darlehen
zum 31.07.2015 zu.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, alle fristgemäß möglichen Sondertilgungen zu tätigen. Die im
Haushaltsjahr 2015 hierfür erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben werden
genehmigt.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die verbleibenden im Haushaltsjahr 2015 nicht zur
Schuldentilgung benötigten Mehreinnahmen aus den Darlehnsrückzahlungen einer
für die Tilgung von Landkreisschulden zweckgebundenen Sonderrücklage
zuzuführen.
4.
Die für die
Entschuldung notwendigen Ausgabemittel sind für die Haushaltsjahre 2016 und
2017 einzuplanen und mit den Mitteln der zweckgebunden Sonderrücklage gegen zu
finanzieren.