Der Kreisausschuss genehmigt die im Sachvortrag dargestellten zwei Maßnahmen entsprechend der Prioritätenliste im Rahmen des Vermögenshaushaltes des sog. „Großen Bauunterhalts“ bei Hochbaumaßnahmen.
Der Kreisausschuss genehmigt die im Sachvortrag dargestellten zwei Maßnahmen entsprechend der Prioritätenliste im Rahmen des Vermögenshaushaltes des sog. „Großen Bauunterhalts“ bei Hochbaumaßnahmen.