1.
Unter der
Prämisse, dass sich zur Einrichtung der Geschäftsstelle der gesundheitsregionplus
sowie der damit verbundenen
Erfüllung der Aufgaben Dritter bedient wird -
in diesem Fall dem gemeinsamen Kommunalunternehmen Donau-Ries Kliniken
und Seniorenheime (gKU) - befürwortet der Kreisausschuss die Teilnahme
am Förderprogramm „gesundheitsregionplus.
2.
Vorbehaltlich
eines positiven Förderbescheides beschließt der Kreisausschuss im Landkreis
Donau-Ries eine „Gesundheitsregionplus Donau-Ries“ zu bilden, diese nach den dargestellten Grundsätzen zu
organisieren und sich den Haupthandlungsfeldern „Gesundheitsförderung und
Prävention“ sowie „Gesundheitsversorgung“ zu widmen.
3.
Der
Kreisausschuss stimmt dem Kosten- und Finanzierungsplan sowie dem
Umsetzungsplan für das erste Jahr zur Bildung einer Gesundheitsregionplus
zu.