Beschluss:
Aufgrund der Art. 57 ff. LkrO erlässt der Kreistag die in der Originalniederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Landkreises Donau-Ries für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich des Haushaltsplans 2015.
Weiterhin beschließt der Kreistag gemäß Art. 64 Abs. 4 LKrO den mit dem Haushaltsplan 2015 vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 samt dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm.