Beschluss:
Als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung
wird für die Mittelschule von einem abstraktes Raumprogramm mit einem
Fehlbedarf von 2.957 m² HNF und für die Realschule von einem abstrakten
Raumprogramm mit einem Fehlbedarf von 3.436 m² HNF ausgegangen, die im
Ersatzneubau abgebildet werden sollen.