Beschluss
Die in den Haushalt 2015 eingestellten Ansätze für
Tilgungsleistungen und Investitionszuschüssen an das gKU werden in Höhe von
jeweils 1,25 Mio. € beibehalten. Nicht
verbrauchte Mittel können sowohl für zusätzliche Investitionen als auch für
zusätzliche Tilgungsleistungen herangezogen werden