Sitzung: 22.12.2014 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0
Beschluss
Der Kreistag beschließt die Änderung Nr. V. der Richtlinie, so dass ab 01.01.2015 der denkmalpflegerische Mehraufwand für private Eigentümer mind. 5.000,-- € beträgt.