Beschluss:
1.
Für die Landkreiswahlen 2014 hat das Landratsamt
die Kosten ermittelt und fest-gestellt. Den Gemeinden und
Verwaltungsgemeinschaften wird demnach je stimm-berechtigte Person ein Betrag
von 1,33 € erstattet.
2.
Zur Finanzierung der Erstattungskosten der
Landkreiswahlen 2014 an die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften werden bei
der Haushaltsstelle 0.0500.6329 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 30.484,04 €
bewilligt.