Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

1.

Für die Landkreiswahlen 2014 hat das Landratsamt die Kosten ermittelt und fest-gestellt. Den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften wird demnach je stimm-berechtigte Person ein Betrag von 1,33 € erstattet.

 

2.

Zur Finanzierung der Erstattungskosten der Landkreiswahlen 2014 an die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften werden bei der Haushaltsstelle 0.0500.6329 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 30.484,04 € bewilligt.