Beschluss:
- Der Kreissauschussbeschluss vom
06.10.2008 wird aufgehoben.
- Bei den noch zur Verfügung stehenden
landkreiseigenen Dachflächen wird im Einzelfall entschieden, ob eine
Solaranlage für den Eigenverbrauch installiert oder die Dachfläche für die
Installation einer Photovoltaik-Anlage vermietet werden soll.