Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen FAG-Förderantrag
für die Erstausstattung der „E-Mobilität“ am beruflichen Schulzentrum
Nördlingen bei der Regierung von Schwaben fristgerecht zu beantragen.
2.
Über den konkreten Umfang der
Investitionsmaßnahme wird erneut beraten, sobald die von der Regierung anerkannten
zuwendungsfähigen Kosten der Erstausstattung vorliegen.