Beschluss:
Der Kreistag
beschließt, die Zuschüsse an private Denkmaleigentümer für Einzelmaßnahmen von
bisher 3 % auf 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes zu erhöhen. Die Nr.
VI Ziffer 1 der Richtlinie des
Landkreises soll wie folgt abgeändert werden:
1a) Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der kommunalen
Gebietskörperschaf-
ten und von öffentlich
gemeinnützigen Einrichtungen (Kirchen) betragen bis
zu 3 % des
denkmalpflegerischen Mehraufwandes.
1b) Für private
Denkmaleigentümer beträgt der entsprechende Zuschuss bis zu
5 % des
denkmalpflegerischen Mehraufwandes.
Ebenfalls soll die
Ziffer VIII Zuständigkeit wie folgt geändert werden:
Die Freigabe von
Zuschüssen gemäß dieser Richtlinie erfolgt nach der Geschäftsordnung des
Kreistages im AFSSSK.
Die Bezuschussung
von Objekten im Rahmen dieser Richtlinie ab einem Betrag von 10.000 Euro
wird in Einzelberatungen durch den
Kreisausschuss entschieden.
Die Richtlinien des
Landkreises Donau-Ries zur Förderung der Denkmalpflege sind entsprechend
anzupassen.