Beschluss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag, die Zuschüsse an private Denkmaleigentümer für
Einzelmaßnahmen von bisher 3 % auf 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes
zu erhöhen. Die Nr. VI Ziffer 1 der
Richtlinie des Landkreises sollte wie folgt abgeändert werden:
1a) Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der kommunalen Gebietskörperschaf-
ten und von öffentlich
gemeinnützigen Einrichtungen (Kirchen) betragen bis
zu 3 % des
denkmalpflegerischen Mehraufwandes.
1b) Für private
Denkmaleigentümer beträgt der entsprechende Zuschuss bis zu
5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes.
Ebenfalls sollte die
Ziffer VIII Zuständigkeit wie folgt geändert werden:
Die Freigabe von
Zuschüssen gemäß dieser Richtlinie erfolgt nach der Geschäftsordnung des
Kreistages im AFSSSK.
Die Bezuschussung von
Objekten im Rahmen dieser Richtlinie ab einem Betrag von 10.000 Euro wird in Einzelberatungen durch den Kreisausschuss
entschieden.
Die Richtlinien des
Landkreises Donau-Ries zur Förderung der Denkmalpflege sind entsprechend
anzupassen.