Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

 

Beschluss

 

Der AFSSSK empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag, die Zuschüsse an private Denkmaleigentümer für Einzelmaßnahmen von bisher 3 % auf 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes zu erhöhen. Die Nr. VI Ziffer 1 der  Richtlinie des Landkreises sollte wie folgt abgeändert werden:

 

1a) Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der kommunalen Gebietskörperschaf-

      ten und von öffentlich gemeinnützigen Einrichtungen (Kirchen) betragen bis    

      zu 3 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes.

 

1b)  Für private Denkmaleigentümer beträgt der entsprechende Zuschuss bis zu

       5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes.

 

 

Ebenfalls sollte die Ziffer VIII Zuständigkeit wie folgt geändert werden:

 

Die Freigabe von Zuschüssen gemäß dieser Richtlinie erfolgt nach der Geschäftsordnung des Kreistages im AFSSSK.

Die Bezuschussung von Objekten im Rahmen dieser Richtlinie ab einem Betrag von 10.000 Euro wird  in Einzelberatungen durch den Kreisausschuss entschieden.

 

Die Richtlinien des Landkreises Donau-Ries zur Förderung der Denkmalpflege sind entsprechend anzupassen.