Sitzung: 16.05.2014 Kreistag
Beschluss:
Erster Beschluss
Bei § 30 Absatz 2 der Geschäftsordnung wird die Formulierung der bisherigen Geschäftsordnung belassen, die lautet:
„Die Vorbereitung erfolgt durch Vorberatung des Gegenstandes, die im Falle der Vorbehandlung durch einen weiteren Ausschuss abgekürzt erfolgen kann und er-
forderlichenfalls durch einen Beschlussvorschlag.“
Ja 56 Nein
0
Zweiter Beschluss
Der Kreistag des Landkreises Donau-Ries erlässt die anliegende Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse.
Ja 56
Nein 0