Beschluss:

 

Erster Beschluss

 

Bei § 30 Absatz 2 der Geschäftsordnung wird die Formulierung der bisherigen Geschäftsordnung belassen, die lautet:

 

„Die Vorbereitung erfolgt durch Vorberatung des Gegenstandes, die im Falle der Vorbehandlung durch einen weiteren Ausschuss abgekürzt erfolgen kann und er-

forderlichenfalls durch einen Beschlussvorschlag.“

 

                                                                                                                Ja  56   Nein   0

 

Zweiter Beschluss

 

Der Kreistag des Landkreises Donau-Ries erlässt die anliegende Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse.

 

 

                                                                                                               Ja  56   Nein   0