Beschluss:
1. Das Büro Zimmermann & Keller wird mit der Architektenleistung beauftragt. Die Honorarordnung 2013 wird zugrunde gelegt. Die Leistungen sind in der Honorarzone III eingestuft. Es wird ein Umbauzuschlag von 20 % vereinbart. Die Nebenkosten werden mit 5 % pauschaliert.
2. Die vorgestellte Maßnahme wird zur Umsetzung freigegeben.