Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 13.12.2007 wird dahin gehend modifiziert, dass den Anteil der nicht geförderten Kosten für Investitionsmaßnahmen an Krankenhäusern grundsätzlich nicht die Träger des gKU, sondern das gKU selbst zu übernehmen hat. Eine finanzielle Beteiligung im Einzelfall bleibt dem Landkreis vorbehalten.