Sitzung: 16.12.2013 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Pers. beteiligt: 1
1. Beschluss
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Kreistag die Jahresrechnung 2010 für den
Kreishaushalt gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO fest.
2. Beschluss
Für die Jahresrechnung 2010 des Landkreises wird der Verwaltung Entlastung erteilt.