Beschluss:
I.
Von dem gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO erteilten Einvernehmen des Landkreises
zur Versetzung Herrn Busses von der Ludwig-Maximilian-Universität München zum
Landkreis Donau-Ries und der getroffenen Entscheidung, den Beamten dem gKU
zuzuweisen, wird Kenntnis genommen.
II.
Mit dem Abschluss der vorgelegten
Kostenerstattungsvereinbarung besteht
Einverständnis.
III.
Im Stellenplan 2014 des Landkreises Donau-Ries wird eine Planstelle der
BesGr. A 16 zur Besetzung mit Herrn Leitenden Verwaltungsdirektor Jürgen Busse
ausgewiesen.