Beschluss:
Der Kreisausschuss
nimmt vom grundsicherungsrelevanten Mietspiegel sowie den Vollzugshinweisen
Kenntnis und beschließt:
Unterkunftskosten
für die Leistungsbereiche des SGB II und des SGB XII sind ab 01.08.2013 auf
Grundlage des durch die Fa. Rödl u. Partner, Nürnberg erstellten
grundsicherungsrelevanten Mietspiegels sowie der Vollzugshinweise zu gewähren.