Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt vom grundsicherungsrelevanten Mietspiegel sowie den Vollzugshinweisen Kenntnis und beschließt:

Unterkunftskosten für die Leistungsbereiche des SGB II und des SGB XII sind ab 01.08.2013 auf Grundlage des durch die Fa. Rödl u. Partner, Nürnberg erstellten grundsicherungsrelevanten Mietspiegels sowie der Vollzugshinweise zu gewähren.