Beschluss:
a)
Der
Kreisausschuss stimmt der Einrichtung einer Fachstelle für sexuelle Gewalt zu.
b)
Die Trägerschaft der Fachstelle wird vorläufig auf
die Katholische Jugendfürsorge übertragen.
c)
Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2014 befristet und
wird evaluiert.
d)
Nach Ablauf der Frist werden die
Evaluationsergebnisse dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Kreisausschuss
vorgestellt und die Weiterführung der Fachstelle und die Trägerschaft
entschieden.
e)
Für die Fachstelle wird für das Haushaltsjahr 2014
ein Pauschalzuschuss in Höhe von 20.000 € eingestellt.
f)
Die Stelle soll möglichst bald eingerichtet werden.