Empfehlungen zur
Vollzeitpflege
a)
Der Kreisausschuss genehmigt die Richtlinien zur
Vollzeitpflege
nach dem SGB VIII.
b)
Der Kreisausschuss bewilligt die überplanmäßigen
Kosten in Höhe
von rund 10.700 €
zu gegebener Zeit auf der HHst. 4556.7600.
c)
Die Umsetzung wird auf den 01.07.2012 festgelegt.
c)
Die jeweils gültige Fassung der Empfehlungen des
Bayerischen Landkreistags und des
Bayerischen Städtetags wird für die
Vollzeitpflege nach dem SGB VIII für anwendbar erklärt.