Beschluss:
Aufgrund der Art. 57 ff. LKrO erlässt der Kreistag die in der Originalniederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Landkreises Donau-Ries für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich des Haushaltplans 2012.
Weiterhin beschließt der Kreistag gem. Art. 64 Abs. 4 LKrO den mit dem Haushaltsplan 2012 vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 samt dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm.