Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 1, Pers. beteiligt: 0, Pers. beteiligt: 0

Beschluss:

 

1.

Der Kreistag nimmt die Daten zur Haushalts- und Finanzlage der umlagepflichtigen Gemeinden zur Kenntnis.

 

Nach gleichrangiger Abwägung des Finanzbedarfs des Landkreises mit den Finanzbedarfen der kreisangehörigen Gemeinden beschließt der Kreistag, dass der Kreisumlagehebesatz für das Haushaltsjahr 2024 auf 48,30 v.H. festgesetzt wird.

 

2.

Aufgrund der Art. 57 ff. LKrO erlässt der Kreistag die in der Originalniederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Landkreises Donau-Ries für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich des Haushaltsplans 2024. Der Gesamtbetrag der neuen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nach dem Haushaltsplan auf 3.500.000 EUR festgesetzt. Über die fortgeltende Kreditermächtigung aus 2023 hinaus, sind keine weiteren Kreditermächtigungen erforderlich.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 26.001.200 EUR festgesetzt.

Der vom Personalausschuss vorberatene Stellenplan wird als Teil des Haushaltsplans beschlossen.

 

3. Weiterhin beschließt der Kreistag gemäß Art. 64 Abs. 4 LKrO den mit dem Haushaltsplan 2024 vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 samt dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm.

 

4. Der Kreistag beschließt, als Planungsgrundlage für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 die Beibehaltung des Kreisumlagehebesatzes von 48,3 v. H. anzustreben.