Sitzung: 18.03.2024 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 1, Pers. beteiligt: 0, Pers. beteiligt: 0
Beschluss:
1.
Der Kreistag nimmt die Daten zur Haushalts- und Finanzlage der
umlagepflichtigen Gemeinden zur Kenntnis.
Nach gleichrangiger Abwägung des Finanzbedarfs des Landkreises
mit den Finanzbedarfen der kreisangehörigen Gemeinden beschließt der Kreistag,
dass der Kreisumlagehebesatz für das Haushaltsjahr 2024 auf 48,30 v.H. festgesetzt wird.
2.
Aufgrund der Art. 57 ff. LKrO erlässt der Kreistag die in der
Originalniederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Landkreises Donau-Ries
für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich des Haushaltsplans 2024. Der
Gesamtbetrag der neuen Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird nach dem Haushaltsplan auf 3.500.000 EUR
festgesetzt. Über die fortgeltende Kreditermächtigung aus 2023 hinaus, sind keine
weiteren Kreditermächtigungen erforderlich.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 26.001.200 EUR festgesetzt.
Der vom Personalausschuss vorberatene Stellenplan wird als
Teil des Haushaltsplans beschlossen.
3. Weiterhin beschließt der Kreistag gemäß Art. 64 Abs. 4 LKrO den mit
dem Haushaltsplan 2024 vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis
2027 samt dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm.
4. Der Kreistag beschließt, als Planungsgrundlage für die Haushaltsjahre
2025 und 2026 die Beibehaltung des Kreisumlagehebesatzes von 48,3 v. H.
anzustreben.