Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Pers. beteiligt: 0

Beschluss

 

Der Kreistag beschließt folgende Änderungen in der Geschäftsordnung des Kreistags:

 

 

§ 19 Sitzungsablauf

(1) Der Ablauf der Kreistagssitzungen ist regelmäßig wie folgt:

 

1. Eröffnung der Sitzung

2. Vorlage des Protokolls der letzten Sitzung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Anwesenheit und Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen,

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Kreistags (§ 21),

4. Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen, erforderlichenfalls Beratung und Beschlussfassung hierüber,

5. Beratung und Beschlussfassung über die Tagesordnungspunkte unter Zugrundelegung evtl. Ausschussbeschlüsse,

6. Bekanntgabe über Anordnungen oder über die Besorgung unaufschiebbarer Geschäfte durch den Landrat an Stelle des Kreistags gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO,

7. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

8. Schließung der Sitzung durch den Vorsitzenden.

 

 

§ 26 Niederschrift

(1) Über jede Kreistagssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Für die Niederschrift ist der Vor-sitzende verantwortlich. Er bestimmt die/den Protokollführer/in.

(2) Die Niederschrift soll den zeitlichen Ablauf der Sitzung zusammenfassend wiedergeben (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 LKrO) und möglichst innerhalb von vier Wochen erstellt werden.

(2) Die Niederschrift muss den Anforderungen des Art. 48 Abs. 1 LKrO genügen und soll möglichst vor der nächsten Sitzung vorliegen. Lediglich wesentliche Stellungnahmen der Fraktionen oder einzelner Kreisrätinnen und -räte zum Beispiel bei umstrittenen Themen sowie die Bitte von Prüfaufträgen können in die Niederschrift aufgenommen werden.

(…)

§ 27 Einsichtnahme durch Kreisrätinnen/Kreisräte, Abschriften

(1) Die Kreisrätinnen/Kreisräte sind berechtigt, jederzeit die Niederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse einzusehen. Sie können beim Landrat die Erteilung von Abschriften der Beschlüsse verlangen, die in öffentlicher Sitzung gefasst wurden (Art. 48 LKrO). Niederschriften über öffentliche Sitzungen werden in ein internes, nur Kreisrätinnen/Kreisräten zugängliches elektronisches Informationssystem eingestellt; das Recht aus Satz 2 wird hiervon nicht berührt. Hiervon unberührt bleiben die Vorschriften über die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen und der Verschwiegenheitspflicht.

Zu Beginn einer Ausschusssitzung wird die Niederschrift (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil) in einer Umlaufmappe durch die Reihen der Kreisrätinnen und -räte gegeben. Bei Kreistagssitzungen erhält jede Fraktion bzw. Gruppierung eine Umlaufmappe mit dem Protokoll. Die CSU/ AL-JB Fraktion als größte Fraktion erhält zwei Umlaufmappen.