Sitzung: 18.12.2023 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Pers. beteiligt: 0
Beschluss
Der Kreistag beschließt folgende Änderungen in der Geschäftsordnung des Kreistags:
§ 19 Sitzungsablauf
(1) Der Ablauf der
Kreistagssitzungen ist regelmäßig wie folgt:
1.
Eröffnung der Sitzung
2. Vorlage des Protokolls der letzten Sitzung
2. Feststellung der
ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Anwesenheit und Bekanntgabe
vorliegender Entschuldigungen,
3. Feststellung der
Beschlussfähigkeit des Kreistags (§ 21),
4. Bekanntgabe amtlicher
Mitteilungen, erforderlichenfalls Beratung und Beschlussfassung hierüber,
5. Beratung und Beschlussfassung
über die Tagesordnungspunkte unter Zugrundelegung evtl. Ausschussbeschlüsse,
6. Bekanntgabe über Anordnungen
oder über die Besorgung unaufschiebbarer Geschäfte durch den Landrat an Stelle
des Kreistags gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO,
7. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
8. Schließung der Sitzung durch
den Vorsitzenden.
§ 26 Niederschrift
(1)
Über jede Kreistagssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Für die
Niederschrift ist der Vor-sitzende verantwortlich. Er bestimmt die/den
Protokollführer/in.
(2) Die Niederschrift soll den zeitlichen
Ablauf der Sitzung zusammenfassend wiedergeben (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 LKrO) und
möglichst innerhalb von vier Wochen erstellt werden.
(2) Die Niederschrift muss den Anforderungen des Art. 48 Abs. 1
LKrO genügen und soll möglichst vor der nächsten Sitzung vorliegen. Lediglich wesentliche Stellungnahmen der Fraktionen oder
einzelner Kreisrätinnen und -räte zum Beispiel bei umstrittenen Themen sowie die
Bitte von Prüfaufträgen können in die Niederschrift aufgenommen werden.
(…)
§ 27 Einsichtnahme durch
Kreisrätinnen/Kreisräte, Abschriften
(1)
Die Kreisrätinnen/Kreisräte sind berechtigt, jederzeit die Niederschriften über
öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse
einzusehen. Sie können
beim Landrat die Erteilung von Abschriften der Beschlüsse verlangen, die in
öffentlicher Sitzung gefasst wurden (Art. 48 LKrO).
Niederschriften über öffentliche Sitzungen werden in ein internes, nur
Kreisrätinnen/Kreisräten zugängliches elektronisches Informationssystem
eingestellt; das Recht aus Satz 2 wird hiervon nicht berührt. Hiervon unberührt
bleiben die Vorschriften über die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen und der
Verschwiegenheitspflicht.
Zu
Beginn einer Ausschusssitzung wird die Niederschrift (öffentlicher und
nichtöffentlicher Teil) in einer Umlaufmappe durch die Reihen der Kreisrätinnen
und -räte gegeben. Bei Kreistagssitzungen erhält jede Fraktion bzw. Gruppierung
eine Umlaufmappe mit dem Protokoll. Die CSU/ AL-JB Fraktion als größte Fraktion
erhält zwei Umlaufmappen.