Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt für die Gewährung von Sozialleistungen ab dem 01.01.2024 nach dem
Sozialgesetzbuch II und SGB XII die Anwendung von Mietrichtwerten entsprechend
des abschließenden Konzeptes der Empirica ag.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vollzugshinweise des Landkreises Donau-Ries
zur Berücksichtigung von Unterkunftskosten entsprechend anzupassen und die
turnusmäßigen Fortschreibungen
vorzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Heizkostenpreise zu beobachten und im Bedarfsfall
Anpassungen auf die Preisentwicklung vorzunehmen.