Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss

 

Die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer durch die Wohlfahrtsverbände ist zwischenzeitlich nicht mehr gewährleistet. Der Landkreis tritt zukünftig als Einrichtungsträger auf. Die Aufgaben in diesem Bereich müssen mit landkreiseigenem Personal durchgeführt werden. Eigene Immobilien müssen zu Unterbringungszwecken angemietet werden. Die Feststellung des Personalbedarfs erfolgt im Personalausschuss.