- Der Kreistag stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung die
Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO für den Haushalt fest.
Ja 52 Nein 0
- Der Kreistag erteilt der Verwaltung für die Jahresrechnung 2021
Entlastung
Ja 51 Nein 0
pers. bet. 1