Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0

Beschluss:

 

In den Fällen, in denen das Deutschlandticket nicht das günstigste Ticket ist, wird folgende Vorgehensweise beschlossen:

Der Erwerb des Deutschlandtickets soll, sofern von den Eltern gewünscht, durch diese selbst erfolgen. Nach dem 31.12.2023, bei Verlängerung des Deutschlandtickets spätestens nach Ablauf des Schuljahres wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen auf Antrag eine Kostenrückerstattung des günstigsten Tickets durch den Landkreis Donau-Ries gewährt. Der Differenzbetrag ist von den Eltern selbst zu tragen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Schüler/die Schülerin die nächstgelegene Schule besucht.