Beschluss:
1.
Der Kreistag nimmt die Daten zum Finanzbedarf der umlagepflichtigen
Gemeinden zur Kenntnis.
Nach Abwägung des Finanzbedarfs des Landkreises mit den Finanzbedarfen
der kreisangehörigen Gemeinden beschließt der Kreistag, dass der
Kreisumlagehebesatz für das Haushaltsjahr 2023 auf 49,30 v.H. festgesetzt wird.
Ja 56 Nein 0
2.
Aufgrund der Art. 57 ff. LKrO erlässt der Kreistag die in der
Originalniederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Landkreises Donau-Ries
für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Haushaltsplans 2023 mit einem
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von 4.900.000 EUR und einem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 30.310.000 EUR. Der vom Personalausschuss vorberatene
Stellenplan wird als Teil des Haushaltsplans beschlossen.
Weiterhin beschließt der Kreistag gemäß Art. 64 Abs. 4 LKrO den mit dem
Haushaltsplan 2023 vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026
samt dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm.
Ja
56 Nein 0