Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0

Beschluss:

 

1.

Der Kreistag nimmt die Daten zum Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden zur Kenntnis.

 

Nach Abwägung des Finanzbedarfs des Landkreises mit den Finanzbedarfen der kreisangehörigen Gemeinden beschließt der Kreistag, dass der Kreisumlagehebesatz für das Haushaltsjahr 2023 auf 49,30 v.H. festgesetzt wird.

 

                                                                                                            Ja  56  Nein 0

 

2.

Aufgrund der Art. 57 ff. LKrO erlässt der Kreistag die in der Originalniederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Landkreises Donau-Ries für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Haushaltsplans 2023 mit einem Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 4.900.000 EUR und einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 30.310.000 EUR. Der vom Personalausschuss vorberatene Stellenplan wird als Teil des Haushaltsplans beschlossen.

 

Weiterhin beschließt der Kreistag gemäß Art. 64 Abs. 4 LKrO den mit dem Haushaltsplan 2023 vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 samt dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm.

 

 

                                                                                                            Ja  56  Nein  0