Beschluss
Wartehallen werden ab dem 01.01.2023 wie
folgt bezuschusst:
a)
Ersatzwartehallen
(einschließlich Fundamente und Pflaster) 50 % der tatsächlichen Kosten, max.
bei
-
Wartehallen
bis 3,50 m Breite: 2.500 €
-
Wartehallen
bis 5,00 m Breite: 3.000 €
b)
neue Wartehallen
(einschließlich Fundamente und Pflaster) 20 % der tatsächlichen Kosten, max.
bei
-
Wartehallen
bis 3,50 m Breite: 1.000 €
-
Wartehallen
bis 5,00 m Breite: 1.200 €
c)
Für
Wartehallen, die breiter als 5,00 m sind, ist jeweils ein Einzelbeschluss des
Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie notwendig.
d)
Es
werden nur Wartehallen gefördert, die dem Fahrgast einen Witterungsschutz
bieten und die durch ausreichend Glaselemente dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung
tragen (Sehen- und Gesehenwerden).
Die Bezuschussung erfolgt vorbehaltlich der dem Landkreis zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.