Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0

Beschluss

 

Wartehallen werden ab dem 01.01.2023 wie folgt bezuschusst:

 

a)    Ersatzwartehallen (einschließlich Fundamente und Pflaster) 50 % der tatsächlichen Kosten, max. bei

-       Wartehallen bis 3,50 m Breite: 2.500 €

-       Wartehallen bis 5,00 m Breite: 3.000 €

 

b)    neue Wartehallen (einschließlich Fundamente und Pflaster) 20 % der tatsächlichen Kosten, max. bei

-       Wartehallen bis 3,50 m Breite: 1.000 €

-       Wartehallen bis 5,00 m Breite: 1.200 €

 

c)    Für Wartehallen, die breiter als 5,00 m sind, ist jeweils ein Einzelbeschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie notwendig.

 

d)    Es werden nur Wartehallen gefördert, die dem Fahrgast einen Witterungsschutz bieten und die durch ausreichend Glaselemente dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung tragen (Sehen- und Gesehenwerden). 

 

Die Bezuschussung erfolgt vorbehaltlich der dem Landkreis zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.