Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der AWVT nimmt von der langjährig geübten Verwaltungspraxis zustimmend Kenntnis, dass statt des Corporate Designs der Wetterschutz und das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste für eine Zuschusszahlung ausschlaggebend waren.

 

Der AWVT empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Wartehallen werden ab dem 01.01.2023 wie folgt bezuschusst:

 

a)    Ersatzwartehallen (einschließlich Fundamente und Pflaster) 50 % der tatsächlichen Kosten, max. bei

-       Wartehallen bis 3,50 m Breite: 2.500 €

-       Wartehallen bis 5,00 m Breite: 3.000 €

 

b)    neue Wartehallen (einschließlich Fundamente und Pflaster) 20 % der tatsächlichen Kosten, max. bei

-       Wartehallen bis 3,50 m Breite: 1.000 €

-       Wartehallen bis 5,00 m Breite: 1.200 €

 

c)    Für Wartehallen, die breiter als 5,00 m sind, ist jeweils ein Einzelbeschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie notwendig.

 

d)    Es werden nur Wartehallen gefördert, die dem Fahrgast einen Witterungsschutz bieten und die durch ausreichend Glaselemente dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung tragen (Sehen- und Gesehenwerden). 

 

e)    Die Bezuschussung erfolgt vorbehaltlich der dem Landkreis zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.