Sitzung: 01.12.2022 Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Beschluss:
Der AWVT nimmt von der langjährig geübten
Verwaltungspraxis zustimmend Kenntnis, dass statt des Corporate Designs der
Wetterschutz und das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste für eine
Zuschusszahlung ausschlaggebend waren.
Der AWVT empfiehlt dem Kreistag folgenden
Beschluss zu fassen:
Wartehallen werden ab dem 01.01.2023 wie
folgt bezuschusst:
a)
Ersatzwartehallen
(einschließlich Fundamente und Pflaster) 50 % der tatsächlichen Kosten, max.
bei
-
Wartehallen
bis 3,50 m Breite: 2.500 €
-
Wartehallen
bis 5,00 m Breite: 3.000 €
b)
neue
Wartehallen (einschließlich Fundamente und Pflaster) 20 % der tatsächlichen
Kosten, max. bei
-
Wartehallen
bis 3,50 m Breite: 1.000 €
-
Wartehallen
bis 5,00 m Breite: 1.200 €
c)
Für
Wartehallen, die breiter als 5,00 m sind, ist jeweils ein Einzelbeschluss des
Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie notwendig.
d)
Es
werden nur Wartehallen gefördert, die dem Fahrgast einen Witterungsschutz
bieten und die durch ausreichend Glaselemente dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung
tragen (Sehen- und Gesehenwerden).
e)
Die
Bezuschussung erfolgt vorbehaltlich der dem Landkreis zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel.