Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

1) Hebammenversorgung (Säule 1)

Der Kreisausschuss nimmt von der Dringlichkeitsentscheidung zur Bewilligung der Zuwendung in Höhe von bis zu 55.000 € (Eigenanteil Landkreis bis zu 8.520 €) im Rahmen der Säule 1 der Geburtshilferichtlinie (Hebammenhilfe) an das Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU Kenntnis.

 

2) Förderung der Geburtshilfe, Defizitausgleich (Säule 2)

Der Landkreis Donau-Ries gewährt dem Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU für das Jahr 2022 folgende Zuwendungen:

 

a)    1.157.251,10 als Defizitausgleich der Gynäkologie/Geburtshilfe der Donau-Ries Klinik Donauwörth 2021 (nach Abzug der geleisteten Abschlagszahlung von 280.000 € verbleibt noch ein Auszahlungsbetrag von 877.251,10 €)

b)    1.177.756,10 € als Defizitausgleich der Gynäkologie/Geburtshilfe des Stiftungskrankenhauses Nördlingen 2021 (nach Abzug der bereits geleisteten Abschlagszahlung von 370.000 € verbleibt noch ein Auszahlungsbetrag von 807.756,10 €)

 

Die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe wird befürwortet.

Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, die Förderanträge zu Säule 2 des Förderprogramms Geburtshilfe für den Defizitausgleich der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe der Donau-Ries Klinik Donauwörth sowie des Stiftungskrankenhauses Nördlingen einzureichen.

 

3) Investitionszuschuss 2022

Der Landkreis Donau-Ries gewährt dem Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU für das Jahr 2022 einen freiwilligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 715.000 €.

Der Zuschuss ist grundsätzlich für die beantragten Anschaffungen bzw. Maßnahmen zu verwenden. Gegebenenfalls frei werdende Zuschussmittel können mit Zustimmung des Zuwendungsgebers auf andere Investitionen umgewidmet werden.