Beschluss:
1) Hebammenversorgung (Säule 1)
Der Kreisausschuss nimmt von der Dringlichkeitsentscheidung zur
Bewilligung der Zuwendung in Höhe von bis zu 55.000 € (Eigenanteil Landkreis
bis zu 8.520 €) im Rahmen der Säule 1 der Geburtshilferichtlinie
(Hebammenhilfe) an das Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU Kenntnis.
2) Förderung der Geburtshilfe, Defizitausgleich
(Säule 2)
Der Landkreis
Donau-Ries gewährt dem Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU für das Jahr
2022 folgende Zuwendungen:
a)
1.157.251,10 € als Defizitausgleich der Gynäkologie/Geburtshilfe
der Donau-Ries Klinik Donauwörth 2021
(nach Abzug der geleisteten Abschlagszahlung von 280.000 € verbleibt noch ein
Auszahlungsbetrag von 877.251,10 €)
b)
1.177.756,10 € als
Defizitausgleich der Gynäkologie/Geburtshilfe des Stiftungskrankenhauses Nördlingen 2021 (nach Abzug der bereits
geleisteten Abschlagszahlung von 370.000 € verbleibt noch ein Auszahlungsbetrag
von 807.756,10 €)
Die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe wird befürwortet.
Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, die Förderanträge zu Säule
2 des Förderprogramms Geburtshilfe für den Defizitausgleich der Abteilungen
Gynäkologie und Geburtshilfe der Donau-Ries Klinik Donauwörth sowie des
Stiftungskrankenhauses Nördlingen einzureichen.
3)
Investitionszuschuss 2022
Der Landkreis
Donau-Ries gewährt dem Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU für das Jahr 2022 einen freiwilligen Investitionskostenzuschuss
in Höhe von 715.000 €.
Der Zuschuss ist
grundsätzlich für die beantragten Anschaffungen bzw. Maßnahmen zu verwenden. Gegebenenfalls
frei werdende Zuschussmittel können mit Zustimmung des Zuwendungsgebers auf
andere Investitionen umgewidmet werden.