Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der Verteilung der Kostenlast beim gemeinsamen Bau einer Geh- und Radwegeunterführung an der Kreuzung DON 7 / B25 in der folgenden Form zu:

 

Der Landkreis Donau-Ries trägt 50% der nicht von Fördermitteln gedeckten Kosten, die Gemeinde Reimlingen und die Große Kreisstadt Nördlingen jeweils 25%, maximal jedoch 75.000 €.

Der Landkreis überträgt den beiden Kommunen die Bau- und Unterhaltslast für die Fahrbahn des Geh- und Radwegs, trägt und finanziert den Unterhalt und die Instandhaltung der dafür notwendigen Grundwasserwanne jedoch selbst.