Beschluss:
Der
Kreistag stimmt der Verteilung der Kostenlast beim gemeinsamen Bau einer Geh-
und Radwegeunterführung an der Kreuzung DON 7 / B25 in der folgenden Form zu:
Der
Landkreis Donau-Ries trägt 50% der nicht von Fördermitteln gedeckten Kosten,
die Gemeinde Reimlingen und die Große Kreisstadt Nördlingen jeweils 25%,
maximal jedoch 75.000 €.
Der
Landkreis überträgt den beiden Kommunen die Bau- und Unterhaltslast für die
Fahrbahn des Geh- und Radwegs, trägt und finanziert den Unterhalt und die
Instandhaltung der dafür notwendigen Grundwasserwanne jedoch selbst.