Beschluss:
1)
Der Kreistag stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO für den Kreishaushalt fest.
Ja 44
Nein 0
Landrat Rößle ist wegen persönlicher Beteiligung von der folgenen Beschlussfassung ausgeschlossen.
2)
Der Kreistag erteilt der Verwaltung für die Jahresrechnung 2020 Entlastung.
Ja
43 Nein 0
pers.
bet. 1