Beschluss:
1. Der Kreistag lehnt die Änderung des § 36 Abs. 2 in der
Geschäftsordnung ab.
2. Der Kreistag lehnt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe Digitalisierung,
deren Zusammensetzung analog der Besetzung des bisherigen Unterausschusses
erfolgt und nur in digitaler Form tagt, ab.