Beschluss:
1)
Der Kreistag stellt nach Durchführung der örtlichen
Prüfung die Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO für den Kreishaushalt
fest.
Ja 50
Nein 0
Landrat Rößle ist wegen persönlicher Beteiligung
von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
2)
Der Kreistag erteilt der Verwaltung für die
Jahresrechnung 2019 Entlastung.
Ja 49
Nein 0
pers.
bet. 1