Beschluss:
Der Kreistag
beschließt die Verabschiedung der Förderrichtlinien zur Umsetzung der
Zielsetzungen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis
Donau-Ries.
Die Laufzeit der Förderrichtlinien beginnt am 01.01.2021 und ist bis
zum 31.12.2023 befristetet. Die Förderung aus den Abschnitten A bis F der
Förderrichtlinien des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes erfolgt ohne
Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Beschluss des
Kreisausschusses vom 25.02.2019 wird insoweit modifiziert, als die Festsetzung
eines Betrages von 150.000 € für Zuschüsse an freie Träger für investive
Maßnahmen im Bereich der Pflege mit dem Erlass der ab 01.01.2021 geltenden
Förderrichtlinien zur Umsetzung des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts
entfällt.
Die geplante Verteilung der Fördermittel stellt sich wie folgt dar:
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Abschnitt
A: Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste
Förderung der ambulanten Pflegedienste mit einer Summe von 92.100 €.
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Abschnitt
B: Förderung von Projekten im Bereich Nachbarschaftshilfen
Förderungen zum Aufbau und zur Unterstützung von Nachbarschaftshilfen
mit einer Summe von 10.000 €.
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Abschnitt
C: Förderung von Projekten; Maßnahmen
und Angeboten in der Seniorenarbeit
Förderung von besonderen Projekten in der Seniorenarbeit mit einer
Summe von 5.000 €.
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Abschnitt
D: Kurzzeitpflege
Förderung durch einen Festbetrag in Höhe von 5.000 € pro dauerhaftem festen
Kurzzeitpflegeplatz.
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Abschnitt
E: Tagespflege – Förderung Investitionskosten
Jeder neu geschaffene Tagespflegeplatz wird durch den Landkreis mit einem
Festbetrag in Höhe von 5.000 € gefördert.
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Abschnitt
F: Tagespflege – Förderung laufende Betriebskosten
Die bestehenden Tagespflegeplätze werden mit einer Gesamtsumme von
30.000 € anteilig gefördert.