Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Verabschiedung der Förderrichtlinien zur Umsetzung der Zielsetzungen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Donau-Ries.

 

Die Laufzeit der Förderrichtlinien beginnt am 01.01.2021 und ist bis zum 31.12.2023 befristetet. Die Förderung aus den Abschnitten A bis F der Förderrichtlinien des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Der Beschluss des Kreisausschusses vom 25.02.2019 wird insoweit modifiziert, als die Festsetzung eines Betrages von 150.000 € für Zuschüsse an freie Träger für investive Maßnahmen im Bereich der Pflege mit dem Erlass der ab 01.01.2021 geltenden Förderrichtlinien zur Umsetzung des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts entfällt.

Die geplante Verteilung der Fördermittel stellt sich wie folgt dar:

-          Abschnitt A: Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste
Förderung der ambulanten Pflegedienste mit einer Summe von 92.100 €.

-          Abschnitt B: Förderung von Projekten im Bereich Nachbarschaftshilfen
Förderungen zum Aufbau und zur Unterstützung von Nachbarschaftshilfen mit einer Summe von 10.000 €.

 

-          Abschnitt C: Förderung von Projekten; Maßnahmen und Angeboten in der Seniorenarbeit
Förderung von besonderen Projekten in der Seniorenarbeit mit einer Summe von 5.000 €.

-          Abschnitt D: Kurzzeitpflege
Förderung durch einen Festbetrag in Höhe von 5.000 € pro dauerhaftem festen Kurzzeitpflegeplatz.

-          Abschnitt E: Tagespflege – Förderung Investitionskosten
Jeder neu geschaffene Tagespflegeplatz wird durch den Landkreis mit einem Festbetrag in Höhe von 5.000 € gefördert.

-          Abschnitt F: Tagespflege – Förderung laufende Betriebskosten
Die bestehenden Tagespflegeplätze werden mit einer Gesamtsumme von 30.000 € anteilig gefördert.