Beschluss:
1) Ergänzung des Nahverkehrsplans
Der Beschluss des
Kreistags vom 16.07.2020 wird wie folgt geändert:
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In
Absatz 1, Satz 1 wird zu Klarstellung der Zusatz „zunächst für einen
Versuchszeitraum von drei Jahren“ eingefügt.
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In
Absatz 1, Satz 2 wird „um das Bündel ‚Nördlingen Mobil‘“ ersetzt durch „und
umfasst die bisherigen Bündel Nr. 1 „Ries Nord“, Nr. 2 „Ries Hesselberg“, Nr. 4
„Ries Süd“, Nr. 5 „Ries Ost-West“ und „Nördlingen“.
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In
Absatz 2, Satz 1 wird „Bündel“ durch „Konzept“ ersetzt.
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In
Absatz 2, Satz 2 wird am Ende „sowie 508“ ergänzt.
2) Redaktionelle Änderung der Satzung zum
Bündel Nördlingen Mobil
In der vom Kreistag am 16.07.2020
beschlossenen Satzung werden folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen:
a)
Bündel
„Nördlingen Mobil“ wird ersetzt durch Mobilitätskonzept „Nördlingen Mobil“
b)
§ 42
PBefG wird ersetzt durch § 42 PBefG i.V.m. § 2 Abs. 6 PBefG
c)
Der
räumliche Geltungsbereich wird um die Linie 508 ergänzt