Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Unter dem Vorbehalt, dass es ein Anschlussförderprogramm geben wird, aus dem das Konzept NöMobil gefördert wird, fasst der AWVT folgende Beschlüsse:

 

 

1) Ergänzung des Nahverkehrsplans

 

Der Beschluss des AWVT vom 29.06.2020 wird wie folgt geändert:

-       In Absatz 1, Satz 1 wird zu Klarstellung der Zusatz „zunächst für einen Versuchszeitraum von drei Jahren“ eingefügt.

-       In Absatz 1, Satz 2 wird „um das Bündel ‚Nördlingen Mobil‘“ ersetzt durch „und umfasst die bisherigen Bündel Nr. 1 „Ries Nord“, Nr. 2 „Ries Hesselberg“, Nr. 4 „Ries Süd“, Nr. 5 „Ries Ost-West“ und „Nördlingen“.

-       In Absatz 2, Satz 1 wird „Bündel“ durch „Konzept“ ersetzt.

-       In Absatz 2, Satz 2 wird am Ende „sowie 508“ ergänzt.

 

2) Redaktionelle Änderung der Satzung zum Bündel Nördlingen Mobil

 

In der vom Kreistag am 16.07.2020 beschlossenen Satzung werden dem Kreistag folgende redaktionelle Änderungen empfohlen:

a)    Bündel „Nördlingen Mobil“ wird ersetzt durch Mobilitätskonzept „Nördlingen Mobil“

b)    § 42 PBefG wird ersetzt durch § 42 PBefG i.V.m. § 2 Abs. 6 PBefG

c)    Der räumliche Geltungsbereich wird um die Linie 508 ergänzt

 

3) Förderpraxis

 

Die sich ergebenden finanziellen Auswirkungen der Förderpraxis werden zustimmend zur Kenntnis genommen und sind in die zwischen dem Landkreis und den beteiligten Kommunen abzuschließende Verwaltungsvereinbarung entsprechend einzuarbeiten.