Sitzung: 20.10.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0
Beschluss:
Unter dem Vorbehalt,
dass es ein Anschlussförderprogramm geben wird, aus dem das Konzept NöMobil
gefördert wird, fasst der AWVT folgende Beschlüsse:
1) Ergänzung des
Nahverkehrsplans
Der Beschluss des
AWVT vom 29.06.2020 wird wie folgt geändert:
-
In
Absatz 1, Satz 1 wird zu Klarstellung der Zusatz „zunächst für einen
Versuchszeitraum von drei Jahren“ eingefügt.
-
In
Absatz 1, Satz 2 wird „um das Bündel ‚Nördlingen Mobil‘“ ersetzt durch „und
umfasst die bisherigen Bündel Nr. 1 „Ries Nord“, Nr. 2 „Ries Hesselberg“, Nr. 4
„Ries Süd“, Nr. 5 „Ries Ost-West“ und „Nördlingen“.
-
In
Absatz 2, Satz 1 wird „Bündel“ durch „Konzept“ ersetzt.
-
In
Absatz 2, Satz 2 wird am Ende „sowie 508“ ergänzt.
2) Redaktionelle Änderung der Satzung zum
Bündel Nördlingen Mobil
In der vom Kreistag am 16.07.2020
beschlossenen Satzung werden dem Kreistag folgende redaktionelle Änderungen empfohlen:
a)
Bündel
„Nördlingen Mobil“ wird ersetzt durch Mobilitätskonzept „Nördlingen Mobil“
b)
§ 42
PBefG wird ersetzt durch § 42 PBefG i.V.m. § 2 Abs. 6 PBefG
c)
Der
räumliche Geltungsbereich wird um die Linie 508 ergänzt
3) Förderpraxis
Die sich ergebenden finanziellen Auswirkungen
der Förderpraxis werden zustimmend zur Kenntnis genommen und sind in die
zwischen dem Landkreis und den beteiligten Kommunen abzuschließende
Verwaltungsvereinbarung entsprechend einzuarbeiten.