Der Kreistag beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt
1. auf der Grundlage des Rahmenvertrags zur Arbeit und zur Finanzierung
der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern mit den Kassenverbänden
und dem Bezirk Schwaben
1.1. ein Lenkungsgremium zum Aufbau des Pflegestützpunktes und zur
bedarfsgerechten Abstimmung und Koordination der Aufgaben mit den
Kassenverbänden und dem Bezirk Schwaben zu gründen (§ 4 Stützpunktvertrag,
Anlage 2 zum Rahmenvertrag)
1.2. den Vertrag über die Errichtung und den Betrieb eines
Pflegestützpunktes im Landkreis Donau-Ries abzuschließen (Stützpunktvertrag -
Anlage 2 zum Rahmenvertrag)
1.3. das dazu notwendige Betriebskonzept des Pflegestützpunktes im
Lenkungsgremium zu vereinbaren (Anlage 1 zum Stützpunktvertrag)
2. Sitz des Pflegestützpunkts ist die Große Kreisstadt Nördlingen, wobei
sowohl jeweils in Donauwörth als auch in Nördlingen ein Büro eingerichtet
werden soll.
3. den Antrag auf Errichtung eines Pflegestützpunktes im Rahmen des
Angestelltenmodells zu stellen (Anlage 1 zum Rahmenvertrag)
4. die Anträge auf Förderung zu stellen
4.1. Sachmittel für Pflegestützpunkte, die Förderpauschale beträgt einmalig
bis zu 20.000 Euro
4.2. Maßnahmen der Vernetzungsarbeit und des Wissenstransfers, die
Förderpauschale beträgt je Maßnahme einmalig bis zu 15.000 Euro
5. die Sachausstattung und die personelle Ausstattung (aktuell 2
Vollzeitkräfte maximal TVÖD-SUE, S15, Stufe 6; Schulungsbedarf nach den
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI für
Pflegeberaterinnen und Pflegeberater) für den Betrieb des Pflegestützpunkts
bereitzustellen. Im Stellenplan für das Jahr 2021 sind 2 Vollzeitstellen
vorzusehen.