Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 09.07.2020, beschließt der Kreistag die Verabschiedung der aktualisierten Pflegebedarfsplanung vom Jahr 2019 auf Grundlage des Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG). Die Pflegebedarfsplanung wird damit Teil des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes.

 

Die Verwaltung hat die Aufgabe, die Daten regelmäßig zu aktualisieren und zu überprüfen. Gegebenenfalls sind die empfohlenen Maßnahmen und bestehenden Förderrichtlinien anzupassen.