Beschluss:
Auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 09.07.2020, beschließt der
Kreistag die Verabschiedung der aktualisierten Pflegebedarfsplanung vom Jahr
2019 auf Grundlage des Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze
(AGSG). Die Pflegebedarfsplanung wird damit Teil des Seniorenpolitischen
Gesamtkonzeptes.
Die Verwaltung hat
die Aufgabe, die Daten regelmäßig zu aktualisieren und zu überprüfen.
Gegebenenfalls sind die empfohlenen Maßnahmen und bestehenden Förderrichtlinien
anzupassen.