Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss SFBIK empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag der aktualisierten Pflegebedarfsplanung vom Jahr 2019 auf der Grundlage von § 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) zuzustimmen. Die Pflegebedarfsplanung wird damit Teil des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes.

 

Die Verwaltung hat die Aufgabe, die Daten regelmäßig zu aktualisieren und zu überprüfen. Gegebenenfalls sind die empfohlenen Maßnahmen und bestehenden Förderrichtlinien anzupassen.