Sitzung: 01.07.2020 Ausschuss Soziales, Familie, Bildung, Integration und Kultur
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Beschluss:
Der Ausschuss SFBIK empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag der
aktualisierten Pflegebedarfsplanung vom Jahr 2019 auf der Grundlage von § 69
des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) zuzustimmen. Die
Pflegebedarfsplanung wird damit Teil des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes.
Die Verwaltung hat
die Aufgabe, die Daten regelmäßig zu aktualisieren und zu überprüfen.
Gegebenenfalls sind die empfohlenen Maßnahmen und bestehenden Förderrichtlinien
anzupassen.