Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der diesjährigen Bewilligung von freiwilligen Leistungen in den aufgeführten Zuschussbereichen, deren Zuschusshöhe jeweils 5.000 € übersteigt, grundsätzlich folgende Punkte zu beachten:

1)    Aufnahme eines Vorbehalts der (teilweisen) Rückforderung für den Fall, dass im Bewilligungsjahr Überschüsse entstanden sind und die Zuschüsse daher nicht zweckentsprechend verwendet wurden. Dabei soll festgelegt werden, dass ein Überschuss in angemessener Höhe nach pflichtgemäßem Ermessen belassen werden kann. Hierüber wird bei der Verwendungsnachweisprüfung im Einzelfall entschieden.

2)    Bei projektbezogenen Förderungen soll im Falle von Veranstaltungsabsagen und
-verschiebungen der Bewilligungszeitraum gegebenenfalls bis Ende 2021 verlängert werden. Über einzelne Förderungen von Veranstaltungen wird im Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung, Integration und Kultur entschieden.

3)    Die Auszahlung der Zuschüsse an den Ferienland Donau-Ries e.V., den Geopark Ries e.V. sowie den Wirtschaftsförderverband DONAURIES e.V. (Marke DONAURIES) erfolgt zunächst abschlagsweise in Teilbeträgen auf Grundlage deren aktueller Finanzlage. Über die endgültige Zuschusshöhe wird im Herbst 2020 unter Berücksichtigung der sich dann zeigenden Einnahmen-Ausgaben-Situation der Vereine entschieden.