Beschluss:
Der Kreisausschuss
beauftragt die Verwaltung, bei der diesjährigen Bewilligung von freiwilligen
Leistungen in den aufgeführten Zuschussbereichen, deren Zuschusshöhe jeweils
5.000 € übersteigt, grundsätzlich folgende Punkte zu beachten:
1)
Aufnahme
eines Vorbehalts der (teilweisen) Rückforderung für den Fall, dass im
Bewilligungsjahr Überschüsse entstanden sind und die Zuschüsse daher nicht
zweckentsprechend verwendet wurden. Dabei soll festgelegt werden, dass ein
Überschuss in angemessener Höhe nach pflichtgemäßem Ermessen belassen werden
kann. Hierüber wird bei der Verwendungsnachweisprüfung im Einzelfall
entschieden.
2)
Bei
projektbezogenen Förderungen soll im Falle von Veranstaltungsabsagen und
-verschiebungen der Bewilligungszeitraum gegebenenfalls bis Ende 2021
verlängert werden. Über einzelne Förderungen von Veranstaltungen wird im
Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung, Integration und Kultur entschieden.
3)
Die
Auszahlung der Zuschüsse an den Ferienland Donau-Ries e.V., den Geopark Ries e.V.
sowie den Wirtschaftsförderverband DONAURIES e.V. (Marke DONAURIES) erfolgt
zunächst abschlagsweise in Teilbeträgen auf Grundlage deren aktueller
Finanzlage. Über die endgültige Zuschusshöhe wird im Herbst 2020 unter
Berücksichtigung der sich dann zeigenden Einnahmen-Ausgaben-Situation der
Vereine entschieden.