Beschluss: geändert beschlossen

 

1.    Beschluss:

§ 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung lautet wie folgt:

 

Der Kreistag bildet weitere, nachfolgend genannte Ausschüsse (Art. 29 LKrO), denen der Landrat und 16 Kreisrätinnen / Kreisräte angehören.

 

                                                                                                 Ja: 51  Nein: 9

 

 

2.    Beschluss:

Der Kreistag des Landkreises Donau-Ries erlässt die anliegende Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse.

 

                                                                                                          Ja: 57  Nein: 3