Sitzung: 18.05.2020 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
1. Beschluss:
§ 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung lautet wie folgt:
Der Kreistag bildet weitere, nachfolgend genannte Ausschüsse (Art. 29
LKrO), denen der Landrat und 16 Kreisrätinnen
/ Kreisräte angehören.
Ja: 51
Nein: 9
2.
Beschluss:
Der Kreistag des Landkreises Donau-Ries erlässt die anliegende
Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren
Ausschüsse.
Ja: 57 Nein: 3