1)
Der Ferienausschuss stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO für den Kreishaushalt fest.
Ja 17
Nein 0
Landrat Rößle ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
2)
Der Ferienausschuss erteilt der Verwaltung für die Jahresrechnung 2017 Entlastung.
Ja 16
Nein 0
pers.
bet. 1