Sitzung: 05.12.2019 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss
1)
Der Kreistag stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnungen 2015 und 2016 für den Kreishaushalt gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO fest.
Ja 49 Nein 0
2)
Der Kreistag erteilt der Verwaltung für die o.g. Jahresrechnungen 2015 und 2016 Entlastung
Ja 48 Nein 0
(pers. bet. 1)
Landrat Rößle ist
wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung bei Ziffer
2 ausgeschlossen.