Der Kreisausschuss beschließt die Widmung des Teilbereiches Abschnitt 120 von Station
1,940 bis 2,450 zur Kreisstraße DON 8.
Die Umstufung des Teilbereiches der Kreisstraße DON 8 in Abschnitt 120 zur Orts-und Gemeindeverbindungsstraße und der vorliegenden Umstufungsvereinbarung wird ebenfalls beschlossen.