Die
Verwaltung wird angewiesen, die Auszahlung der beantragten Zuwendung in Höhe
von 49.800 Euro zu veranlassen und den entsprechenden Zuwendungsbescheid zu
erlassen.
Die
Verwaltung wird angewiesen, die Auszahlung der beantragten Zuwendung in Höhe
von 49.800 Euro zu veranlassen und den entsprechenden Zuwendungsbescheid zu
erlassen.